BG-Unfall · Berufsgenossenschaft
Physiotherapie nach Ihrem Arbeitsunfall.
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall trägt die Berufsgenossenschaft Ihre Behandlung — wir begleiten Sie strukturiert zurück in den Beruf.
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Ein BG-Unfall ist ein Arbeits- oder Wegeunfall, den die Berufsgenossenschaft versichert — die BG trägt die vollen Behandlungskosten. Vitalomedica begleitet Sie strukturiert von der Verordnung bis zur Rückkehr in den Beruf.
Was ist ein BG-Unfall?
Arbeitsunfall — und jetzt?
Wer bei der Arbeit oder auf dem direkten Arbeitsweg verunglückt, ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert — die Berufsgenossenschaft (BG). Anders als bei der Krankenkasse übernimmt die BG die Behandlungskosten vollständig, mit dem klaren gesetzlichen Auftrag: Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit mit allen geeigneten Mitteln.
Für Sie als Patient heißt das: keine Zuzahlungen, keine Budgetgrenzen der Krankenkasse — und ein Heilverfahren, das konsequent auf Ihre vollständige Genesung ausgerichtet ist. Wir kennen die Abläufe und begleiten Sie durch das Verfahren.
- Unfall am Arbeitsplatz (Arbeitsunfall)
- Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit (Wegeunfall)
- Anerkannte Berufskrankheiten im Heilverfahren
- Direkte Abrechnung mit Ihrer Berufsgenossenschaft — keine Extra-Formulare für Sie

Ablauf
So läuft die Behandlung nach einem BG-Unfall
Fünf Schritte von der Unfallanzeige bis zur Rückkehr in den Beruf.
Unfallanzeige
Ihr Arbeitgeber meldet den Arbeits- oder Wegeunfall an die zuständige Berufsgenossenschaft — das ist seine Pflicht, nicht Ihre.
Durchgangsarzt (D-Arzt)
Nach einem Arbeitsunfall stellen Sie sich bei einem Durchgangsarzt vor. Er dokumentiert die Verletzung und steuert das weitere Heilverfahren.
Verordnung
Der D-Arzt verordnet die notwendige Physiotherapie — die Kosten trägt die Berufsgenossenschaft, nicht Ihre Krankenkasse.
Behandlung bei Vitalomedica
Wir übernehmen die physiotherapeutische Behandlung: strukturiert, dokumentiert und mit der Zeit, die eine vollständige Genesung braucht.
Dokumentation an die BG
Der Behandlungsverlauf wird sauber dokumentiert und mit der Berufsgenossenschaft abgestimmt — bis zur Rückkehr in den Beruf.
Verletzungsbilder
Was wir nach Arbeitsunfällen behandeln
Ein Arbeitsunfall trifft selten nur eine Struktur. Diese Bilder sehen wir am häufigsten — und behandeln sie mit den Verfahren, die dazu passen.
Schulter
Verletzungen der Rotatorenmanschette, Impingement-Beschwerden oder Schulterluxationen — häufig nach Sturz auf den ausgestreckten Arm oder beim Heben schwerer Lasten.
Knie
Meniskus- und Kreuzbandverletzungen, Knorpelschäden oder Prellungen — typisch nach Verdrehtrauma, Sturz vom Gerüst oder Ausrutschen auf glattem Untergrund.
Wirbelsäule
Beschwerden der Lenden- und Halswirbelsäule nach Sturz, Aufprall oder unglücklichem Heben — von Blockierungen bis zu Bandscheibenbeteiligung.
Sprunggelenk & Fuß
Bänderrisse, Distorsionen und Frakturen nach Umknicken oder Sturz — eine der häufigsten Unfallarten am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg.
Hand & Handgelenk
Frakturen, Bandverletzungen und Sehnenprobleme — oft nach Sturz auf die Hand oder Quetschung an Maschinen und Werkzeug.
Nach Operationen
Nachbehandlung nach Osteosynthesen, Arthroskopien oder Bandrekonstruktionen — mit strukturiertem Belastungsaufbau bis zur beruflichen Wiedereingliederung.
Welche Verfahren dabei zum Einsatz kommen, richtet sich nach Ihrem Befund — meist eine Kombination aus Manueller Therapie, Krankengymnastik und gerätegestütztem Training für den Belastungsaufbau. Bei Schwellungen ergänzen wir Manuelle Lymphdrainage, zur Schmerzlinderung Elektrotherapie.
BG-Patienten bei Vitalomedica
Warum BG-Patienten bei uns richtig sind
Zeit statt Taktung — auch über Jahre
BG-Heilverfahren enden nicht nach sechs Terminen. Wir begleiten Verläufe so lange, wie die Genesung es braucht — strukturiert und dokumentiert.
Gerätegestützter Wiederaufbau
Moderne Trainingsgeräte und durchdachte Reha-Struktur — für den Weg zurück zur vollen Belastbarkeit im Beruf.
Ein Ansprechpartner, ein Plan
Feste Behandler, die Ihren Verlauf kennen — statt wechselnder Zuständigkeiten über Monate hinweg.
Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt

Mehrere fachliche Blickwinkel
Physiotherapeutische und osteopathische Expertise unter einem Dach — Ihr Befund wird nicht nur aus einer Richtung betrachtet, statt Sie bei jeder Frage weiterzuverweisen.

Neu gebaut, modernste Technik
Behandlungsräume, Trainingsfläche und Geräte wurden komplett neu aufgebaut — kein gewachsener Bestand mit Kompromissen.

Ihr Konzept, keine Schablone
Wir behandeln die Ursache, nicht nur die schmerzende Stelle — und entwickeln daraus einen Weg, der zu Ihrem Alltag und Ihren Zielen passt.
Häufige Fragen
BG-Unfall und Berufsgenossenschaft
Was ist ein BG-Unfall?
Ein BG-Unfall ist ein Arbeitsunfall oder Wegeunfall, der über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) versichert ist — also ein Unfall bei der Arbeit oder auf dem direkten Weg von oder zur Arbeit. Zuständig ist nicht Ihre Krankenkasse, sondern die Berufsgenossenschaft Ihres Arbeitgebers.
Was kostet mich die Behandlung als BG-Patient?
Nichts. Bei einem anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall trägt die Berufsgenossenschaft die Kosten der verordneten Behandlung vollständig — ohne Zuzahlung und ohne Belastung Ihrer Krankenkasse. Auch die sonst übliche Rezeptgebühr entfällt.
Brauche ich eine besondere Überweisung?
Sie brauchen eine Verordnung aus dem berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren — in der Regel vom Durchgangsarzt (D-Arzt), bei dem Sie sich nach dem Unfall vorstellen. Mit dieser Verordnung können Sie direkt bei uns einen Termin vereinbaren.
Was ist ein Durchgangsarzt (D-Arzt)?
Der Durchgangsarzt ist ein von der Berufsgenossenschaft besonders zugelassener Facharzt — meist Unfallchirurg oder Orthopäde. Nach einem Arbeitsunfall stellen Sie sich dort vor: Er dokumentiert die Verletzung, entscheidet über das weitere Heilverfahren und steuert, welche Behandlungen die BG übernimmt.
Zählt mein Unfall auf dem Arbeitsweg als Wegeunfall?
In der Regel ja, wenn Sie sich auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte befunden haben — unabhängig davon, ob zu Fuß, mit dem Rad, dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Bestimmte Umwege, etwa um Kinder in die Betreuung zu bringen oder eine Fahrgemeinschaft abzuholen, sind ebenfalls versichert. Private Umwege wie ein Einkauf unterbrechen den Versicherungsschutz meist. Die endgültige Entscheidung trifft immer die Berufsgenossenschaft im Einzelfall.
Ich bin über die VBG versichert — kann ich zu Ihnen kommen?
Ja. Wir behandeln Patientinnen und Patienten aller Berufsgenossenschaften — auch der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft), der BG BAU, der BGW und der übrigen Träger. Entscheidend ist die Verordnung aus dem Heilverfahren, nicht die einzelne BG.
Wie lange dauert die Behandlung nach einem Arbeitsunfall?
Das hängt von der Verletzung ab — von wenigen Wochen bis zu mehrjährigen Verläufen. Wir begleiten Sie strukturiert über den gesamten Zeitraum, mit dokumentiertem Fortschritt statt Behandlung nach Schema.
Was passiert, wenn mein Rezept aufgebraucht ist, ich aber noch nicht wiederhergestellt bin?
Anders als bei der Krankenkasse gibt es im BG-Heilverfahren keine starre Budgetgrenze. Ist die Behandlung weiter medizinisch notwendig, stellt der D-Arzt eine Folgeverordnung aus. Wir dokumentieren den Verlauf so, dass die Notwendigkeit für die Berufsgenossenschaft nachvollziehbar ist.
Muss ich den Unfall selbst bei der Berufsgenossenschaft melden?
Die Meldepflicht liegt beim Arbeitgeber: Er zeigt Arbeitsunfälle mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit bei der Berufsgenossenschaft an. Sie sollten den Unfall aber in jedem Fall Ihrem Arbeitgeber melden und sich zeitnah beim Durchgangsarzt vorstellen — auch bei zunächst harmlos wirkenden Verletzungen.
Bin ich auch im Homeoffice über die Berufsgenossenschaft versichert?
Grundsätzlich ja: Tätigkeiten im Homeoffice, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen, sind gesetzlich unfallversichert. Die Abgrenzung zu rein privaten Tätigkeiten in der eigenen Wohnung ist im Einzelfall aber komplexer als im Betrieb — die Bewertung nimmt die Berufsgenossenschaft vor.
Kann ich mir die Praxis für die BG-Behandlung selbst aussuchen?
Für die physiotherapeutische Behandlung können Sie die Praxis in der Regel frei wählen, solange sie zur Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften berechtigt ist. Sprechen Sie uns einfach an — wir klären mit Ihnen, ob und wie wir Ihre Verordnung übernehmen können.
Was ist eine Berufskrankheit — und wird die auch behandelt?
Berufskrankheiten sind gesundheitliche Schäden, die durch die berufliche Tätigkeit entstehen, etwa bestimmte Erkrankungen des Bewegungsapparats durch jahrelange schwere körperliche Arbeit. Wird eine Berufskrankheit von der Berufsgenossenschaft anerkannt, läuft die Behandlung ebenfalls über das BG-Heilverfahren.
Erfahrungen
Was Patientinnen und Patienten sagen
Erfahrungsberichte
Hier stehen bald echte Patientenstimmen.
Wir veröffentlichen an dieser Stelle ausschließlich echte Bewertungen unserer Patientinnen und Patienten — keine erfundenen Zitate. Sie waren bei uns in Behandlung? Über eine Rückmeldung freuen wir uns.
Kontakt
So erreichen Sie uns in Berlin-Mahlsdorf
Fragen vorab oder direkt einen Termin anfragen — melden Sie sich, wir sind persönlich für Sie da.
VitalomedicaLandsberger Straße 262, Bauteil J
12623 Berlin-Mahlsdorf
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